Wer eine Zeit ändert, hinterlässt eine Spur.
Nachvollziehbarkeit ist keine Einstellung, die man vergessen kann. In JusTick bleibt jede Änderung an einer Zeitbuchung mit altem und neuem Wert, Person und Zeitpunkt erhalten, abgeschlossene Monate sind für Änderungen gesperrt, und die Aufbewahrung läuft zehn Jahre. Gehostet in Deutschland. Mitgeschrieben wird in jedem Tarif; Monatsabschluss und Export der Historie gibt es in Enterprise oder als Zusatzmodul (auf Anfrage).
Lückenlose Änderungshistorie
Wird eine Buchung geändert oder gelöscht, steht danach da: vorher, nachher, von wem und wann. Die Historie lässt sich lesen, filtern und exportieren — sie ist kein Protokoll für Entwickler, sondern eine Ansicht für die Prüfung.
Abgeschlossen heißt gesperrt
Ist ein Monat abgeschlossen, wird dort nichts mehr gelöscht: Eine falsche Buchung wird mit Grund storniert und bleibt sichtbar. Öffnet ein Administrator einen Monat wieder, steht das mit Person und Zeitpunkt im Protokoll.
Zehn Jahre, dann sauber weg
Die Aufbewahrungsfrist ist eingestellt und wirkt: Zehn Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres (§ 147 Abs. 4 AO). Was älter ist, wird auf Anweisung bereinigt — und die Bereinigung selbst steht wieder in der Historie.
In Deutschland, getrennt je Firma
Betrieb auf einem eigenen Server in Deutschland (IONOS-Rechenzentrum Frankfurt) mit strikter Mandantentrennung. Jede Abfrage ist an die eigene Organisation gebunden — und ein serverseitiges Sicherheitsnetz prüft das noch einmal.
Drei Fragen, die eine Prüfung stellt
„Wurde hier etwas nachträglich geändert?“
Die Änderungshistorie beantwortet das für jede Buchung — mit vorher, nachher, Person, Zeitpunkt und Grund.
„Zeigen Sie mir den Monat März.“
Abgeschlossene Monate sind für Änderungen gesperrt und als Nachweis exportierbar — Stundenzettel und Leistungsnachweise als PDF, die Stunden zusätzlich als CSV, dazu der DATEV-Export in Enterprise oder als Zusatzmodul (auf Anfrage).
„Wie lange bewahren Sie das auf?“
Zehn Jahre, sichtbar eingestellt, mit Stichtag zum Kalenderjahresende. Nicht „irgendwie ewig“ und nicht „weiß ich nicht“.