GoBD & AUFBEWAHRUNG

Wer eine Zeit ändert, hinterlässt eine Spur.

Nachvollziehbarkeit ist keine Einstellung, die man vergessen kann. In JusTick bleibt jede Änderung an einer Zeitbuchung mit altem und neuem Wert, Person und Zeitpunkt erhalten, abgeschlossene Monate sind für Änderungen gesperrt, und die Aufbewahrung läuft zehn Jahre. Gehostet in Deutschland. Mitgeschrieben wird in jedem Tarif; Monatsabschluss und Export der Historie gibt es in Enterprise oder als Zusatzmodul (auf Anfrage).

30 Tage kostenlos testen Im Handbuch nachlesen

Lückenlose Änderungshistorie

Wird eine Buchung geändert oder gelöscht, steht danach da: vorher, nachher, von wem und wann. Die Historie lässt sich lesen, filtern und exportieren — sie ist kein Protokoll für Entwickler, sondern eine Ansicht für die Prüfung.

Abgeschlossen heißt gesperrt

Ist ein Monat abgeschlossen, wird dort nichts mehr gelöscht: Eine falsche Buchung wird mit Grund storniert und bleibt sichtbar. Öffnet ein Administrator einen Monat wieder, steht das mit Person und Zeitpunkt im Protokoll.

Zehn Jahre, dann sauber weg

Die Aufbewahrungsfrist ist eingestellt und wirkt: Zehn Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres (§ 147 Abs. 4 AO). Was älter ist, wird auf Anweisung bereinigt — und die Bereinigung selbst steht wieder in der Historie.

In Deutschland, getrennt je Firma

Betrieb auf einem eigenen Server in Deutschland (IONOS-Rechenzentrum Frankfurt) mit strikter Mandantentrennung. Jede Abfrage ist an die eigene Organisation gebunden — und ein serverseitiges Sicherheitsnetz prüft das noch einmal.

IM ERNSTFALL

Drei Fragen, die eine Prüfung stellt

01

„Wurde hier etwas nachträglich geändert?“

Die Änderungshistorie beantwortet das für jede Buchung — mit vorher, nachher, Person, Zeitpunkt und Grund.

02

„Zeigen Sie mir den Monat März.“

Abgeschlossene Monate sind für Änderungen gesperrt und als Nachweis exportierbar — Stundenzettel und Leistungsnachweise als PDF, die Stunden zusätzlich als CSV, dazu der DATEV-Export in Enterprise oder als Zusatzmodul (auf Anfrage).

03

„Wie lange bewahren Sie das auf?“

Zehn Jahre, sichtbar eingestellt, mit Stichtag zum Kalenderjahresende. Nicht „irgendwie ewig“ und nicht „weiß ich nicht“.

HÄUFIGE FRAGEN

GoBD & JusTick

Ist JusTick damit GoBD-konform?
JusTick liefert die technische Grundlage: nachvollziehbare Änderungen, Storno statt Löschen im abgeschlossenen Monat, gesperrter Monatsabschluss (ein Wiederöffnen wird protokolliert), eingestellte Aufbewahrungsfrist und Export. Die Pflicht selbst bleibt beim Betrieb — ob eure Abläufe den GoBD entsprechen, entscheidet nicht die Software, sondern wie ihr sie nutzt. Wir beraten nicht rechtlich; sprecht im Zweifel mit dem Steuerbüro.
Kann ein Administrator eine Zeit heimlich ändern?
Nein. Jede Änderung schreibt einen Eintrag in die Historie, und die Historie ist auf Datenbankebene gegen Ändern und Löschen gesperrt — auch für die Anwendung selbst. Einen abgeschlossenen Monat kann nur ein Administrator wieder öffnen — und auch das steht im Protokoll.
Warum zehn Jahre?
Weil die längste einschlägige Frist zehn Jahre beträgt (§ 147 Abs. 4 AO) und die Frist erst mit dem Ende des Kalenderjahres zu laufen beginnt. Der Wert ist einstellbar; zehn Jahre ist die Vorgabe, damit niemand versehentlich zu kurz aufbewahrt.
Wird nach zehn Jahren automatisch gelöscht?
Nein, und das ist Absicht. Die Bereinigung zeigt zuerst, was betroffen wäre, und läuft dann auf ausdrückliche Anweisung — das Löschen selbst wird wieder protokolliert. Eine Automatik, die im Hintergrund Aufzeichnungen entfernt, wäre bei aufbewahrungspflichtigen Daten das falsche Verhalten.
Wo liegen die Daten?
In Deutschland: gespeichert auf unserem Server in Frankfurt (IONOS), mit strikter Mandantentrennung. Vorgeschaltet ist Cloudflare. Datenschutz nach DSGVO dokumentiert. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind auf justick.cloud/subprozessoren aufgelistet.

Seht euch die Änderungshistorie selbst an.

30 Tage mit allem, was JusTick kann — ohne Zahlungsdaten. Ändert eine Buchung und schaut nach, was danach dasteht.